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Satzung der Firma Waystream.

Statuten

Unternehmens-ID-Nummer: 556904-6476

§ 1 Name des Unternehmens
Der Name des Unternehmens ist Waystream Group AB (publ). Das Unternehmen ist öffentlich.

§ 2 Sitz der Gesellschaft
Der eingetragene Sitz des Verwaltungsrats befindet sich in der Gemeinde Stockholm, Bezirk Stockholm.

§ 3 Wirtschaft
Die Gesellschaft besitzt und verwaltet direkt oder indirekt Beteiligungen an Unternehmen, die Hard- und Software entwickeln und bereitstellen, Support, Beratung und Schulung in den Bereichen Daten und Telekommunikation anbieten und damit kompatible Tätigkeiten ausüben.

§ 4 Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt mindestens 500 000 SEK und höchstens 2 000 000 SEK.

§ 5 Anzahl der Aktien
Die Gesellschaft hat eine Mindestanzahl von 5 000 000 und eine Höchstanzahl von 20 000 000 Aktien.

§ 6 Vorstand und Rechnungsprüfer
Der Verwaltungsrat besteht aus 3-10 Mitgliedern und maximal 5 Stellvertretern.
Die Gesellschaft hat 1-2 zugelassene oder bevollmächtigte Rechnungsprüfer und nicht mehr als 2 stellvertretende Rechnungsprüfer oder 1 eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

§ 7 Einberufung der Generalversammlung
Die Einberufung einer Hauptversammlung wird im schwedischen Amtsblatt (Sw. Post- och Inrikes Tidningar) und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung wird im Svenska Dagbladet eine Bekanntmachung mit der Information veröffentlicht, dass die Einberufung erfolgt ist.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen fünf Werktage vor der Versammlung in den Ausdruck des Aktienregisters eingetragen werden und sich spätestens an dem in der Einberufung der Hauptversammlung genannten Tag bei der Gesellschaft anmelden. Der letztgenannte Tag darf nicht auf einen Sonntag, einen anderen gesetzlichen Feiertag, einen Samstag, den Mittsommerabend, Heiligabend oder Silvester fallen und darf nicht vor dem fünften Werktag vor der Versammlung liegen.

§ 8 Eröffnung der Hauptversammlung
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats oder die von ihm beauftragte Person eröffnet die Hauptversammlung und leitet die Verhandlungen, bis der Vorsitzende der Versammlung gewählt ist.

§ 9 Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung findet innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt und befasst sich mit folgenden Themen

  • Wahl des Versammlungsleiters;
  • Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste;
  • Genehmigung der Tagesordnung;
  • Ernennung von einer oder zwei Personen zur Überprüfung des Sitzungsprotokolls;
  • Feststellung, ob die Jahreshauptversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde;
  • Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts sowie gegebenenfalls des konsolidierten Abschlusses und des Prüfungsberichts für die Gruppe;
  • Entschließungen zu
     - die Annahme der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie gegebenenfalls der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung und der konsolidierten Bilanz;
    - die Zuweisung von Gewinnen oder Verlusten gemäß der angenommenen Bilanz;
    - die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Hauptgeschäftsführers;
  • Festsetzung der Honorare für den Verwaltungsrat und die Rechnungsprüfer;
  • Ernennung der Verwaltungsratsmitglieder und gegebenenfalls der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der Abschlussprüfer sowie der stellvertretenden Abschlussprüfer;
  • Sonstige Angelegenheiten, die der Versammlung nach dem schwedischen Aktiengesetz oder der Satzung obliegen.

§ 10 Haushaltsjahr
Das Haushaltsjahr der Gesellschaft ist 0101-1231.

§ 11 Stichtagsklausel
Die Aktien der Gesellschaft werden gemäß dem Gesetz über die Rechnungslegung für Finanzinstrumente (1998:1479) in ein Abstimmungsregister eingetragen.

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 Tel: +46(0)8 56 26 94 50
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